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Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz

Abstimmungstermin24.02.2008
EbeneKanton
 
Beschreibung
Mit dem Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz wird in den Verwaltungen von Kanton, Bezirken und Gemeinden das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt und gleichzeitig eine bessere Kontrolle im Datenschutz sichergestellt. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip werden – anders als heute – die Geheimhaltung zur Ausnahme und die Information zur Regel. Der Kantonsrat hat das Gesetz mit 91 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Zusammen mit dem Regierungsrat empfiehlt er, die Vorlage anzunehmen.


Stimmbeteiligung39.35 %   
 
VorlageJa-Stimmen1'74972.12% 
VorlageNein-Stimmen67627.88%
VorlageLeer62  
VorlageUngültig36  
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