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Regelung des Pfandleihgewerbes

Abstimmungstermin24.02.2008
EbeneKanton
 
Formulierung
Änderung des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch
 
Beschreibung
Mit einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch wird das Pfandleihgewerbe im Kanton Schwyz geregelt und damit eine Gesetzeslücke geschlossen. Beim heute kaum mehr verbreiteten Pfandleihgewerbe werden Darlehen zu einem festen Zinssatz gewährt, wobei für diese Schuld nur der Pfandgegenstand haftet. Der Kantonsrat hat die Gesetzesänderung mit 79 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Zusammen mit dem Regierungsrat empfiehlt er, die Vorlage anzunehmen.


Stimmbeteiligung39.16 %   
 
VorlageJa-Stimmen1'73672.42% 
VorlageNein-Stimmen66127.58%
VorlageLeer78  
VorlageUngültig36  
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