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Teilrevision des Steuergesetzes

Abstimmungstermin17.05.2009
EbeneKanton
 
Beschreibung
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes soll die Steuerattraktivität des Kantons
nachhaltig verbessert werden. Gleichzeitig muss das kantonale Steuerrecht an
Bundesrecht angepasst werden. Für die natürlichen Personen bringt die Vorlage
einen teilweisen Ausgleich der kalten Progression und höhere Kinderabzüge. Bei
den juristischen Personen wird die Gewinnsteuer reduziert und die Kapitalsteuer
zu einer Minimalsteuer umgestaltet. Für Vereine werden die Freigrenzen bzw. Abzüge
erhöht. Der Kantonsrat hat die Vorlage mit 78 zu 9 Stimmen angenommen.


Stimmbeteiligung36.69   
 
VorlageJa-Stimmen1'54965.97% 
VorlageNein-Stimmen79934.03%
VorlageLeer39  
VorlageUngültig0  
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