Teilrevision des Steuergesetzes
Abstimmungstermin | 17.05.2009 |
Ebene | Kanton |
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Beschreibung |
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes soll die Steuerattraktivität des Kantons nachhaltig verbessert werden. Gleichzeitig muss das kantonale Steuerrecht an Bundesrecht angepasst werden. Für die natürlichen Personen bringt die Vorlage einen teilweisen Ausgleich der kalten Progression und höhere Kinderabzüge. Bei den juristischen Personen wird die Gewinnsteuer reduziert und die Kapitalsteuer zu einer Minimalsteuer umgestaltet. Für Vereine werden die Freigrenzen bzw. Abzüge erhöht. Der Kantonsrat hat die Vorlage mit 78 zu 9 Stimmen angenommen. |
Stimmbeteiligung | 36.69 | | | |
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Vorlage | Ja-Stimmen | 1'549 | 65.97% | |
Vorlage | Nein-Stimmen | 799 | 34.03% |
Vorlage | Leer | 39 | | |
Vorlage | Ungültig | 0 | | |
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