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Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Abstimmungstermin10.06.2018
EbeneGemeinde
DokumenteReglement-Kinderbetreuung.pdf (pdf, 65.7 kB)
Trakt-10-Ergaenzungen-Betreuungsgutscheine.pdf (pdf, 145.8 kB)
 
Beschreibung
Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung besteht eine steigende Nachfrage nach ausserfamiliärer Kinderbetreuung. Ein gut ausgebautes Angebot ermöglicht einem erweiterten Kreis von Einwohnern aus unterschiedlichen Gründen berufstätig zu sein und dient der Wirtschaft.
Die Gemeinde Arth hatte bisher mit dem Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau eine Leistungsvereinbarung mit einem jährlichen Beitrag abgeschlossen. In der Zwischenzeit besteht innerhalb der Gemeinde Arth ein weiteres Angebot ohne Subventionierung. Mit steigender Nachfrage können weitere Kindertagesstätten dazukommen. Mit der Genehmigung des Reglements erfolgt eine Umstellung auf Betreuungsgutscheine. Im Vergleich zur herkömmlichen Objektfinanzierung sind Betreuungsgutscheine ein Mittel, um Eltern und Kinder direkt zu unterstützen, ohne dass der Staat gänzlich auf eine Regulation verzichten muss. Damit möchte der Gemeinderat bei der Unterstützung der Kinderbetreuung Rechtsgleichheit garantieren.
Die familienergänzende Kinderbetreuung wirkt sich für die Gemeinde in dem Sinne positiv aus, als bei gewissen Familien die Steuereinnahmen bei erhöhtem Einkommen steigen und bei anderen aber auch Sozialhilfeleistungen eingespart werden können. Gut ausgebildete jüngere Leute machen die Wahl ihres Wohnorts immer häufiger vom Angebot an Kindertagesstätten abhängig. Studien zeigen langfristig einen positiven Saldo zu Gunsten der öffentlichen Hand.
Zielgruppe für Betreuungsgutscheine sind Eltern, welche in der Gemeinde Arth wohnen, gemäss Reglement anspruchsberechtigt sind und einen Betreuungsplatz für ihr Kind/ihre Kinder im Alter zwischen drei Monaten und bis zum Kindergarteneintritt benötigen. Die Betreuung muss in einer Tagesstätte innerhalb des Gemeindegebietes Arth erfolgen, die Eltern können dabei einen Betreuungsplatz ihrer Wahl in Anspruch nehmen.


Stimmberechtigte7'138   
Stimmbeteiligung36.42%   
 
VorlageJa-Stimmen1'53259.91% 
VorlageNein-Stimmen1'02540.09%
VorlageLeer43  
VorlageUngültig0  
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