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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
11.03.2012    Kantons- und Regierungsratswahlen sowie Abtimmungen
29.04.2012    Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
27.11.2011    Abstimmungen und Ständeratsnachwahl
23.10.2011    Nationalrats- und Ständeratswahlen
15.05.2011    Abstimmung


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sowie Bezirksabstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate und weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Bund: www.ch.ch/abstimmungen oder www.ch.ch/wahlen
Kanton: www.sz.ch
Bezirk: www.bezirk-schwyz.ch
 
Kontakt

Gemeindekanzlei Arth, Tel. 041 859 02 34 (gemeindekanzlei@arth.ch)
 
Urnen Öffnungszeiten

Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr
 
Urnenstandort

Turnhalle Zwygarten, Arth
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei beim Einwohneramt im Voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Notfalls wird Ihnen ein Duplikat im Abstimmungslokal ausgestellt.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Arth erscheint.
  4. Sie können das das Stimmaterial per Post schicken (nicht frankieren) oder es während den Öffnungszeiten im Parterre des Rathauses in die bereitstehende Urne werfen. Bitte beachten Sie, dass B-Post mindestens 3 Arbeitstage braucht. Es besteht auch die Möglichkeit, das Zustell- und Antwortkuvert bis am jeweiligen Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Rathaus in Arth zu werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • nur das Stimmkuvert eingereicht wurde (Stimmrechtsausweis nicht im Rücksendekuvert)
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • Wahl- und/oder Abstimmungszettel nicht im Stimmkuvert verpackt worden sind
  • Wahl- oder Abstimmungszettel unleserlich sind oder Beleidigungen enthalten

Anweisungen erhalten Sie auch unter www.sz.ch/richtigstimmen
 
Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch