Portrait
Politik
Verwaltung
Bildung
Feuerwehr
Soziales
Vormundschaftsbehörde
Fürsorgebehörde
Alters- Pflegeheim Hofmatt
Institutionen
Soziale Dienste
Spitex
Freizeit / Vereine
Tourismus
Religion
Gewerbe
Aktuelles
Links
Index
Datenschutz
Sitemap
Impressum
Home
Suchen
PDFDruck Version


Entlastungsdienst für pflegende Angehörige

Zuständige Organisation: Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz

Im Rahmen der Gesundheitsverordnung ist die Gemeinde zuständig für den Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige. Sie hat ein entsprechendes Angebot sicher zu stellen. Der Gemeinderat hat mittels einer Leistungsvereinbarung das Schweizerische Rote Kreuz, Kanton Schwyz, beauftragt.


zur Übersicht

Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch