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Verwaltung A - Z

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Bestattungs- und Friedhofwesen

Adresse: Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth
Telefon: 041 859 02 44
Telefax: 041 859 02 91
E-Mail: infrastruktur@arth.ch
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr

Standort


Die Friedhofverwaltung ist zuständig für Gräberzuteilungen und Gräberräumungen der Friedhöfe in Arth und Goldau. Sie erstellt Friedhofverträge und führt eine Gräberkontrolle.

 

Grabschmuck auf Gemeinschaftsgräbern

Bitte beachten Sie, dass Grabschmuck auf einem Gemeinschaftsgrab ausschliesslich im Zusammenhang mit der Bestattung erlaubt ist. Der Grabschmuck muss nach dem Verwelken respektive spätestens nach Ablauf von zwei Wochen weggeräumt werden, ansonsten wird er von den Gemeindemitarbeitern entsorgt. Sofern Angehörige Grabschmuck oder Schalen mit zu sich nach Hause nehmen möchten, müssen diese Gegenstände frühzeitig entfernt werden. Wir danken Ihnen für die Beachtung.



Personen

LeitungFunktionTelefon
Küttel, MatthiasSachbearbeiter Umwelt und Sicherheit, Friedhofverwalter041 859 02 35

Name

Funktion

Telefon
Schnüriger, AstridStv. Abteilungsleiterin / Technische Sachbearbeiterin041 859 02 46


Publikationen

Name Laden
Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (pdf, 1936.1 kB)


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