AnlassbewilligungenEine Anlassbewilligung ist einzuholen, wenn an einem Anlass, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden. Beispiele dafür sind temporäre Festbeizli an der Kilbi oder an der Fasnacht; Veranstaltungen von Vereinen oder Organisatoren in Festzelten, Turnhallen, Aulas etc. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung. Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke. Es wird zwischen Gross- und Kleinanlässen unterschieden. Es gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe und Festwirtschaften. Die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilen. Die Kosten für die Anlassbewilligung belaufen sich auf Fr. 60.00 pro Tag zuzüglich einmalig Fr. 20.00 Kanzleigebühr. Bitte beachten Sie die "Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen". Link zu den gesetzlichen Grundlagen: Dokument Weisungen_und_Merkblaetter_01_2019_fuer_Festveranstaltungen.pdf (pdf, 5350.9 kB) Online-Dienste
Publikationen
|