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Dienstleistungen

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Abmeldung / Wegzug

Zuständige Abteilung: Organisation
Zuständiger Bereich: Einwohneramt

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Der Wegzug ist zu melden beim Einwohneramt Arth sowie bei den Gemeindewerke Arth (Zählerablesung Strom, evtl. auch Wasser).

Schweizer Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Mitbringen: Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein. Sie können sich auch mit diesem Link online abmelden. Dazu wird eine Kreditkarte benötigt.

Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Mitzubringen ist der Ausländerausweis.

Abmeldung ins Ausland
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie Ihren Wegzugstermin kennen (möglichst vier Wochen im Voraus).

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