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Dienstleistungen

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Todesfälle

Zuständige Abteilung: Organisation
Zuständiger Bereich: Einwohneramt

Todesfälle sind unverzüglich zu melden. An Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Arbeitstag.

Ist der Tod in der Gemeinde Arth eingetreten, ist die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein mitzubringen.
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