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Dienstleistungen

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Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde

Zuständiger Bereich: Einwohneramt

Schweizer Staatsangehörige:
  • Meldung innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter oder online
  • Keine Kosten

Ausländische Staatsangehörige:
  • Meldung innerhalb von 14 Tagen
  • Persönliche Vorsprache beim Schalter
  • Mitbringen: Ausländerausweis, Reisepass, evtl. Passfoto (für neuen Ausländerausweis im Kreditkartenformat)
  • Bearbeitungsgebühr gemäss kantonalem Tarif

Zusätzlich ist der Umzug auch bei den Gemeindewerke Arth (Zählerablesung Strom, evtl. Wasser) zu melden


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