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28.03.2024 09:17:47


Hundesteuer

Zuständige Abteilung: Finanzen
Zuständiger Bereich: Gemeindekassieramt

Hund


Bezahlung der Hundesteuer
Alle Hundehalter erhalten vom Gemeindekassieramt jährlich im Laufe des Januars eine Rechnung für die Bezahlung der fälligen Hundesteuer. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die zentrale AMICUS-Datenbank, in welcher alle in der Gemeinde Arth gehaltenen Hunde bzw. deren Halter registriert sind.

Kosten
a)   für einen Nutzhund Fr. 40.00
  als Nutzhunde gelten:

  •  Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft;
  •  Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent erworben hat.

b)   für einen anderen Hund Fr. 100.00 
Für jeden weiteren Hund pro Haushalt beträgt die Steuer je 100.00 mehr als die Grundsteuer.

Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis zu belegen.

Änderungen bei AMICUS melden
Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, müssen Hundehalter/innen allfällige Änderungen oder Mutationen (Halterwechsel, Adressänderungen, Anschaffung eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) umgehend bei AMICUS eintragen.

Datenbank:
www.amicus.ch

Weitere Informationen: Laboratorium der Urkantone

 


Dokumente Gesetz-Halten-von-Hunden.pdf (pdf, 12.2 kB)
Standorte Robidog und Abfalleimer im Raum Arth Oberarth.pdf (pdf, 1814.2 kB)
Standorte Robidog und Abfalleimer im Raum Sägel Goldau.pdf (pdf, 1955.8 kB)
Hinweise-Hundehalter.pdf (pdf, 153.8 kB)

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