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Dienstleistungen

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Steuern Zuzugs- und Wegzugsinformationen

Zuständige Abteilung: Finanzen
Zuständiger Bereich: Steueramt

Natürliche Personen

Steuerpflicht
Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in welcher Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben. Die jeweilige Meldung an das Steueramt erfolgt durch das Einwohneramt, es ist keine separate Mitteilung an das Steueramt notwendig.

Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Arth. Ihre Steuerdaten erhalten wir von Ihrer ehemaligen Wohnsitzgemeinde. Sie erhalten vom Steueramt im Folgejahr eine Steuererklärung zum Ausfüllen.

Zuzug von anderen Kantonen
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Arth. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie erhalten von uns im Folgejahr eine Steuererklärung.

Umzug innerhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie in der neuen Gemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeiträge überweisen wir der neuen Wohnsitzgemeinde.

Wegzug in einen anderen Kanton
Wir stornieren die Ihnen zugestellte Rechnung für das laufende Jahr, weil Sie in der neuen Gemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe. Zuviel bezahlte Steuerbeträge überweisen wir auf Ihr Konto.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich mindestens einen Monat vor Ihrem Wegzug. Sie erhalten eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe einer allenfalls ausbezahlten Freizügigkeitsleistung.

Juristische Personen

Zu- und Wegzüge werden uns vom Handelsregisteramt gemeldet.

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