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Heimatausweis / Interimsausweis

Zuständiger Bereich:Einwohneramt

Halten Sie sich aus beruflichen Gründen oder für einen Studienaufenthalt in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Heimat- oder Interimsausweis.
Darin wird bestätigt, dass Sie den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Arth haben.


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  • persönlich am Schalter
  • telefonisch

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohneramt 041 859 02 12 10.--

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Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch