Veranstaltungen mit LaseranlagenVeranstaltungen mit Laseranlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen ist der Einsatz von Lasereinrichtungen der Laserklasse 1 und 2, sofern die Laserstrahlen nicht in den Luftraum strahlen. Veranstaltungen mit Lasereinrichtung der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B und 4 sind immer meldepflichtig. Meldepflichtige Veranstaltungen mit Laseranlagen sind dem Bundesamt für Gesundheit bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter diesem Link zu melden.
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