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Unterrichtsangebot für fremdsprachige Kinder


Fremdsprachige Kinder erhalten an den Gemeindeschulen Arth-Goldau einen Zusatzunterricht in "Deutsch als Zweitsprache". Dieser Unterricht beginnt im Kindergarten und endet im Regelfall nach Abschluss der 2. Primarklasse.

Regelung DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

  • Fremdsprachige Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen erhalten ab dem freiwilligen Kindergarten zusätzlichen Deutschunterricht.
  • Bei Bedarf erhalten die Kinder in der 1. und 2. Primarklasse nochmals zwei Wochenlektionen zusätzlichen Deutschunterricht.
  • Der zusätzliche Deutschunterricht endet in der Regel nach der 2. Klasse.
  • Für Kinder, welche nach dem 4. Lebensjahr in die Schweiz gezogen sind, wird ein individueller Intensivunterricht angeboten. Umfang und Dauer richten sich nach den Bedürfnissen des Kindes.
  • Der DaZ-Unterricht wird im Schulkreis Arth und im Schulkreis Goldau angeboten.
Bedingungen

  • Von den Kindern- vor allem aber von deren Eltern - wird erwartet, dass sie sich positiv zum Erlernen der Deutschen Sprache stellen und sich dafür engagieren. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Lehrpersonen des zusätzlichen DaZ-Unterrichtes.
Information

Auskünfte zum DaZ-Unterricht erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes.

 
 

Schuladministration: Postfach 263, 6415 Arth Tel.: 041 859 02 60 Fax: 041 859 02 97 E-Mail: schulsekretariat@arth.ch