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Integrative Förderung (IF)


Auf der Grundlage der kantonalen Vorgaben besteht für die Gemeindeschulen Arth-Goldau ein sonderpädagogisches Konzept. Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden nach Möglichkeit in die Regelklassen integriert. Die Kinder werden von schulischen Heilpädagogen - in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson - unterstützt und begleitet.

Integrative Förderung (IF)in Anspruch nehmen können Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsschwächen oder Lernbehinderungen. Schulische Heilpädagogen arbeiten mit Förderplänen für die betreffenden Kinder. Die Förderung erfolgt in der Regel in drei Kategorien:

a) kurzfristige Förderung (max. 1/2 Jahr, ohne Anpassung der Lernziele)
b) mittelfristige Förderung (max. 2 Jahre, ohne Anpassung der Lernziele)
c) langfristige Förderung (länger als 2 Jahre, mit Anpassung der Lernziele)

Allerdings sind der Integration in bestimmten Fällen Grenzen gesetzt. Vor allem im Bereich der Verhaltensauffälligkeiten kann eine Separation - also die Schulung in einer Spezialklasse (Kleinklasse) - die bessere Massnahme sein. Aus diesem Grund wird auch in Zukunft ein solches Angebot zur Verfügung stehen. Die Zuweisung in diese Klasse kann vorübergehend oder permanent sein.

 
 
Schuladministration: Postfach 263, 6415 Arth Tel.: 041 859 02 60 Fax: 041 859 02 97 E-Mail: schulsekretariat@arth.ch