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Zweijahreskindergarten


In der Gemeinde Arth wird der Zweijahreskindergarten angeboten. Dieser beinhaltet den freiwilligen Kindergarten im ersten und den obligatorischen Kindergarten im zweiten Jahr.

Auf der Grundlage der Volksschulverordnung des Kantons Schwyz (VSV) sind die Schulträger verpflichtet, den obligatorischen Kindergarten zu führen. Mit Erfüllung des 5. Altersjahres (Stichtag 31. Juli) werden die Kinder kindergartenpflichtig. Kinder mit erfülltem 4. Altersjahr (Stichtag 31. Juli) sind berechtigt ein freiwilliges Kindergartenjahr zu absolvieren.
Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder den Unterricht während 14 Lektionen/Woche. Konkret sind dies der Montagnachmittag (2 Lektionen), sowie jeweils Dienstag, Mittwoch und Donnerstag am Morgen (4 Lektionen). Im obligatorischen Kindergarten sind 24 Lektionen Pflicht (4 Lektionen pro Morgen von Montag bis Freitag, sowie je 2 Lektionen an zwei Nachmittagen).

 
 
Schuladministration: Postfach 263, 6415 Arth Tel.: 041 859 02 60 Fax: 041 859 02 97 E-Mail: schulsekretariat@arth.ch