1. Dispensationen bis zu einem Tag Für Dispensationen bis zu einem Tag ist die
Klassenlehrperson zuständig. Als Dispensationsgründe gelten:
- dringende persönliche / familiäre Angelegenheiten
- Arztbesuche, soweit sie nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich sind
- Teilnahme an sportlichen / kulturellen Anlässen (Kaderzugehörigkeit, Mitwirkung in einem Ensemble u.ä.)
Gesuche an die Lehrperson müssen (ausser in Notfällen) mindestens
fünf Tage im Voraus eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende
Formular verwendet werden (Bezug bei der Klassenlehrperson oder online von dieser Homepage).
2. Dispensationen bis zwei Wochen Für Dispensationen bis zu zwei Wochen ist das
Rektorat zuständig. Als Dispensationsgründe gelten:
- dringende persönliche / familiäre Angelegenheiten
- Teilnahme an sportlichen / kulturellen Anlässen (Trainingslager / Wettkämpfe für Kaderangehörige / Auftritte von Musikensembles u.ä.)
Gesuche an das
Rektorat müssen mindestens
20 Tage im Voraus schriftlich eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende
Formular verwendet werden (Bezug bei der Klassenlehrperson oder online von dieser Homepage).
3. Dispensationen von mehr als zwei Wochen Für Dispensationen von mehr als zwei Wochen ist der
Schulrat Arth zuständig. Gesuche müssen mindestens
20 Tage i
m Voraus schriftlich eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende
Formular verwendet werden (Bezug bei der Klassenlehrperson oder online von dieser Homepage).
4. Jokertage Erziehungsberechtigte können ihr Kind im Umfang von maximal
einem Schultag pro Schuljahr selber dispensieren. Der Bezug des Jokertages muss der Klassenlehrperson mindestens
drei Tage im Voraus mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Der Jokertag kann nicht in zwei Halbtage aufgeteilt werden.
5. Krankheit / Unfall Die Abwesenheiten sind umgehend der verantwortlichen Klassenlehrperson unter Angabe von Gründen zu melden. Im Einzelfall kann ein Arztzeugnis eingefordert werden.