Dispensationen vom Unterricht
Für die Gemeindeschulen Arth-Goldau gilt das nachstehende Dispensationsreglement.
1. Dispensationen bis zu einem Tag Für Dispensationen bis zu einem Tag ist die Klassenlehrperson zuständig. Als Dispensationsgründe gelten: - dringende persönliche / familiäre Angelegenheiten
- Arztbesuche, soweit sie nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich sind
- Teilnahme an sportlichen / kulturellen Anlässen (Kaderzugehörigkeit, Mitwirkung in einem Ensemble u.ä.)
Gesuche an die Lehrperson müssen (ausser in Notfällen) mindestens fünf Tage im Voraus eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende Formular verwendet werden (Bezug bei der Klassenlehrperson oder online von dieser Homepage). 2. Dispensationen bis zwei Wochen Für Dispensationen bis zu zwei Wochen ist die Schulleitung zuständig. Als Dispensationsgründe gelten: - dringende persönliche / familiäre Angelegenheiten
- Teilnahme an sportlichen / kulturellen Anlässen (Trainingslager / Wettkämpfe für Kaderangehörige / Auftritte von Musikensembles u.ä.)
Gesuche an die Schulleitung müssen mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende Formular verwendet werden (Bezug bei der Klassenlehrperson oder online von dieser Homepage). Auf Gesuche für reine Ferienverlängerungen oder Reisedispensen wird nicht eingetreten. Auch berufliche Gründe der Erziehungsberechtigten für ausserordentliche Ferien oder Reisen stellen keinen Dispensationsgrund dar. 3. Dispensationen von mehr als zwei Wochen Für Dispensationen von mehr als zwei Wochen ist der Schulrat Arth zuständig. Gesuche müssen mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende Formular verwendet werden (Bezug bei der Klassenlehrperson oder online von dieser Homepage). 4. Jokertage Erziehungsberechtigte können ihr Kind im Umfang von maximal einem Schultag pro Schuljahr selber dispensieren. Der Bezug des Jokertages muss der Klassenlehrperson mindestens drei Tage im Voraus mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden. 5. Krankheit / Unfall Die Abwesenheiten sind umgehend der verantwortlichen Klassenlehrperson unter Angabe von Gründen zu melden. Im Einzelfall kann ein Arztzeugnis eingefordert werden.
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