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Gemeinde Arth, Teilnutzungsplanung "Korrektur Tierparkzone II b", Goldau: öffentliche Auflage

28. Mai 2025

In Anwendung von § 25 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Verbindliche Unterlagen (Planstand 12. Mai 2025):

-   Teilnutzungsplan, Mst. 1:1'000
-   Änderung Schutzzonenplan, Mst. 1:5'000
-   Baureglement, Ergänzungen
-   Schutzverordnung, Ergänzungen

Orientierende Unterlagen (Planstand 12. Mai 2025):

  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Aktuelles → Neuigkeiten) heruntergeladen werden.

Im Rahmen der vorliegenden Teilnutzungsplanung soll die bestehende "Tierparkzone II b" auf die Gegebenheiten der Linienführung des bestehenden Aussenzauns des Tierparks abgestimmt beziehungsweise erweitert werden. Die dabei beanspruchten Flächen auf der angrenzenden kommunalen "Naturschutzzone" werden mit Ersatzflächen nördlich des Depotwegs im Bereich der Bahntrasses der SBB auf der Parzelle KTN 718 im Eigentum der Stiftung des Natur- und Tierparks Goldau kompensiert. Gleichzeitig werden der gesetzlich geforderte Gewässerraum sowie die Gefahrenzonen als überlagernde Festlegungen im Zonenplan integriert und im Baureglement der Gemeinde Arth ergänzt. Zudem werden mit der Teilnutzungsplanung kleinere Restflächen des "übrigen Gemeindegebiets" (ÜG), welche durch die Digitalisierung und Zusammenführung verschiedener Plankarten entstanden sind, lagegenau den jeweils angrenzenden Zonen zugeführt. Die von der Umzäunung des Tierparks eingeschlossene Teilfläche der "kommunalen Naturschutzzone" wird auf einer Teilfläche der Parzelle KTN 718 angrenzend an den Depotweg mit einer Neufläche von 2'482 m2 kompensiert und diese soll in Zukunft naturnah aufgewertet werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 30. Mai 2025 bis 29. Juni 2025.

Name
Teilnutzungsplanung, Korrektur Tierparkzone II b, Parzelle des Natur- und Tierparks Goldau (KTN 695) (PDF, 9.87 MB) Download 0 Teilnutzungsplanung, Korrektur Tierparkzone II b, Parzelle des Natur- und Tierparks Goldau (KTN 695)