Einführung Schiffsmelde- und ReinigungspflichtAb August 2024 gilt in der Zentralschweiz für Schiffe mit Kontrollschilder eine Schiffsmelde- und reinigungspflicht. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link: https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht Datum der Neuigkeit 17. Juli 2024
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