Gemeinde Arth: Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung ZonenplananpassungTeilrevision der Nutzungsplanung bezüglich Integration von Naturgefahren, Gewässerraumzonen und Nachführungen Zonenplan: öffentliche Auflage In Anwendung von § 25 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt: Verbindliche Unterlagen (Pläne vom 19. April 2022):
Orientierende Unterlagen (Pläne vom 19. April 2022):
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Aktuelles → Neuigkeiten) heruntergeladen werden. Im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Arth werden die Gefahren- und Gewässerraumzonen festgesetzt sowie verschiedene Nachführungen im Zonenplan vorgenommen. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 3. Juni 2022 bis 2. Juli 2022 Datum der Neuigkeit 2. Juni 2022
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