Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung "Schuttweg/Campus", Goldau, ergänzte UnterlagenAls Teil der Umsetzung des Entwicklungsschwerpunktes Bahnhof Goldau werden Anpassungen der Nutzungsplanung im Gebiet Schuttweg und Campus vorgenommen. Diese Massnahmen ermöglichen die langfristige Entwicklung des Bahnhofsgebiets. Gestützt auf VGE III 2023 74 Beschluss Ziff. 1 und in Anwendung von § 25 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende bezüglich Lärm ergänzten Unterlagen öffentlich aufgelegt:
Auflageakten:
Weitere Unterlagen:
Die Akten können während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, eingesehen werden. Zur Einsprache gegen die ergänzten Unterlagen ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind mit dem Vermerk "Ergänzte Teilnutzungsplanung Schuttweg/Campus" innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Arth zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Einsprachen können nur gegen die ergänzten Unterlagen (Lärmthematik) eingereicht werden. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 3. Mai 2024 bis und mit 3. Juni 2024.
Datum der Neuigkeit 1. Mai 2024
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