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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

Abstimmungstermin23.09.2012
EbeneKanton
 
Beschreibung
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen verlangt neu, dass sich alle Selbstständigerwerbenden obligatorisch der Familienzulagenordnung unterstellen müssen. Zugleich gelten Personen im Tieflohnbereich neu als Nichterwerbstätige und haben Anspruch auf Familienzulagen. Der Kantonsrat erhält die Kompetenz, auf Antrag des Regierungsrates über die Höhe der Familienzulagen und des Beitragssatzes zu entscheiden. Der Kantonsrat hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Familienzulagengesetz mit 83 zu 4 Stimmen gutgeheissen.


Stimmbeteiligung45.06%   
 
VorlageJa-Stimmen2'14471.37% 
VorlageNein-Stimmen86028.63%
VorlageLeer68'103  
VorlageUngültig0  
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