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Teilzonenplan "Naberi", Arth

Abstimmungstermin28.09.2014
EbeneGemeinde
DokumenteTeilzonenplan-Naberi-Informationen.pdf (pdf, 811.8 kB)
 
Formulierung
Teilzonenplan "Naberi", Arth
 
Beschreibung
Der Gemeinderat Arth plant die Neugestaltung des Seeufers auf der circa 400 Meter langen Teilstrecke im Abschnitt „Naberi“ bis „Brüezigen“ in Arth. Mit einer Aufschüttung von gebrochenem Gesteinsmaterial soll die Uferzone des Zugersees auf der gesamten Länge um circa 20 Meter verbreitert werden. Mit dieser Erweiterung steht in Zukunft der Öffentlichkeit ein bis 45 Meter breiter Uferstreifen als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Diese neue Landfläche von circa 8‘300 m2 soll mittel- bis langfristig zu einem öffentlichen, verkehrsfreien Park für Aufenthalts- und Erholungsfläche umgestaltet werden.
Die Sicherung von Arealflächen für öffentliche Nutzungen erfolgt im Rahmen der Teilzonenplanrevision mit dem Erlass der entsprechenden Bauzone „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen“ (ÖBA). Dieser Zonentyp dient insbesondere für bestehende und als Reserve für künftige, der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen und Anlagen. Mit dem vorliegenden Sachgeschäft werden lediglich die raumplanerischen Voraussetzungen beziehungsweise der Meilenstein für den allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehenen Planungsstart zur Konkretisierung der vorhandenen Projektidee der Seeufergestaltung Arth geschaffen. Ohne den Erlass des vorliegenden Teilzonenplans kann das Projekt Seeufergestaltung Arth nicht weiter verfolgt werden.

Grundvoraussetzung für die Realisierung der Seeaufschüttung ist die Verfügbarkeit von Gesteinsschüttmaterial, welches im Zuge von grösseren Tunnelbauten im Einzugsgebiet des inneren Kantonsteils anfällt. Ob und zu welchem Zeitpunkt ein solches Grossbauvorhaben ansteht, ist heute nicht bekannt. Die Stimmbürger müssten sich bei einem entsprechenden Projekt in jedem Fall nochmals dazu äussern.

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Attraktivität der Dorfschaft Arth mit guten Rahmenbedingungen nachhaltig zu steigern. Mit der Genehmigung des vorliegenden Teilzonenplans „Naberi“ kann der erste Schritt für die Realisierung der zukünftigen Seeufergestaltung in Arth umgesetzt werden.


Stimmberechtigte6'790   
Stimmbeteiligung48.78   
 
VorlageJa-Stimmen1'36442.05% 
VorlageNein-Stimmen1'88057.95%
VorlageLeer68  
VorlageUngültig0  
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