5. IV-Revision
Abstimmungstermin | 17.06.2007 |
Ebene | Bund |
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Formulierung |
Änderung vom 6.10.2006 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) |
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Beschreibung |
Die 5. IV-Revision entlastet die IV im Durchschnitt bis 2025 um 596 Mio. Franken pro Jahr. Erreicht wird dies im Wesentlichen einerseits mit einer Senkung der Anzahl Neurenten um 20 Prozent. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Andererseits tragen gezielte Leistungseinschränkungen zur finanziellen Entlastung bei. Die Revision soll 2007 in Kraft treten. |
Stimmbeteiligung | 34.96 % | | | |
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Vorlage | Ja-Stimmen | 1'514 | 69.64% | |
Vorlage | Nein-Stimmen | 660 | 30.36% |
Vorlage | Leer | 8 | | |
Vorlage | Ungültig | 48 | | |
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