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Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs

Abstimmungstermin29.11.2009
EbeneKanton
 
Beschreibung
Die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (GöV) will dem Kanton die Möglichkeit geben, sich vermehrt an Investitionen in die Infrastruktur von Transportunternehmungen zu beteiligen, die Leistungen für den Regionalverkehr erbringen und keine Bundesbeiträge gemäss Eisenbahngesetz erhalten. Zudem sieht die Vorlage eine Angleichung der Finanzkompetenz des Kantonsrats für Beiträge an Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs an diejenige des Strassenbaus vor. Der Kantonsrat hat die Vorlage mit 83 zu 9 Stimmen angenommen.


Stimmbeteiligung38.5%   
 
VorlageJa-Stimmen1'85177.29% 
VorlageNein-Stimmen54422.71%
VorlageLeer129  
VorlageUngültig0  
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