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Prämienverbilligung der Krankenpflegeversicherung

Abstimmungstermin17.06.2012
EbeneKanton
 
Beschreibung
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung verlangt neu, dass die individuellen Prämienverbilligungen immer direkt an die Krankenkassen ausbezahlt werden. Gleichzeitig werden die Leistungen bei der Prämienverbilligung für Ehepaare und Familien mit Kindern verbessert. Das Verfahren beim Vorliegen von Verlustscheinen und die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand werden neu geregelt. Der Kantonsrat hat die Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes mit 75 zu 17 Stimmen gutgeheissen.


Stimmberechtigte6'768   
Stimmbeteiligung45.18   
 
VorlageJa-Stimmen2'32177.29% 
VorlageNein-Stimmen68222.71%
VorlageLeer53  
VorlageUngültig2  
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