https://www.arth.ch/de/politik/abstimmungsresultate/welcome.php?action=showobject&object_id=4917734
05.12.2023 23:03:37
Datum | 25.09.2022 |
---|---|
gemeindekanzlei@arth.ch | |
Beschreibung | So wählen Sie gültig: - Der Regierungsrat wird im Majorzverfahren gewählt, d.h. gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erhalten hat. - Die Listen der einzelnen Parteien, welche Sie erhalten, sind Wahlvorschläge, welche Sie mit einem weiteren Namen ergänzen können. Es stehen die Personen im Vordergrund, nicht die Parteizugehörigkeit. - Als Mitglied des Regierungsrates sind Personen wählbar, die gültig vorgeschlagen - das heisst, auf den Listen A-G aufgeführt - sind. - Es ist zu beachten, dass nur ein einziger amtlicher Wahlzettel ins Stimmkuvert gelegt werden darf! Am besten vernichten Sie die übrigen Wahlzettel, welche Sie nicht verwenden wollen. - Sie können für jede Person pro Wahl nur eine Stimme abgeben. Kumulieren ist bei Majorzwahlen nicht zulässig. - Wenn Sie auf Ihrem Wahlzettel Linien leer lassen, nützen Sie Ihre Stimmkraft nicht vollständig aus: Leere Linien sind verlorene Stimmen. Weitere Informationen über das gültige Wählen erhalten Sie im Internet unter www.sz.ch/richtigstimmen |
Dokumente | Resultate 25.09.2022 (pdf, 171.6 kB) |
Abstimmungen | |
Vorlagen auf Bundesebene | |
Volksinitiative vom 17. September 2019 "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)" | |
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer | |
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV21) | |
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) | |
Vorlagen auf Bezirksebene | |
Ausgabebewilligung von CHF 7'667'000.00 für den Erweiterungsbau der Schulanlage MPS Ingenbohl-Brunnen | |
Wahlen | |
Vorlagen auf kantonaler Ebene | |
Ersatzwahl Regierungsrat |
zur Übersicht |