Haupinhalt
Vermittler / Friedensrichter
Im Volksmund wird der Vermittler oft auch Friedensrichter genannt. Der Vermittler und sein Stellvertreter werden alle vier Jahre durch die Stimmbevölkerung der Gemeinde Arth gewählt.
Grundsatz / Aufgabe:
Der Vermittler hat primär die Aufgabe, die Parteien auszusöhnen. Kommt es zu keiner Einigung, stellt der Vermittler eine Klagebewilligung aus (früher Weisungsschein). Bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 kann der Vermittler endgültig entscheiden. Bei anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 kann die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Dieser gilt als angenommen, wenn er innert 20 Tagen von keiner Partei abgelehnt wird.
Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation an Stelle des Schlichtungsverfahrens treten.
Die Begehren sind zu richten an:
Vermittleramt Arth, Postfach, 6410 Goldau
Die Schlichtungsverhandlungen finden üblicherweise im Rathaus Arth statt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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