AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der Ausgleichskasse des Kantons Schwyz. Sie bietet folgende Dienstleistungen an:
Der Online-Schalter (ganz unten) führt Sie zu folgenden Bereichen: Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV Erfassung von Selbstständigerwerbenden, Arbeitgebern, Nichterwerbstätigen. Renten AHV/IV Rentenanmeldungen AHV + IV (AHV ca. ¼ Jahr vor Rentenberechtigung), Hinterlassenenrenten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel. Ergänzungsleistungen Wenn die Renten der AHV/IV zusammen mit den übrigen Mitteln den Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Familienzulagen Bezug von Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstägige und Landwirtschaft. Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Die Auszahlung erfolgt immer direkt an die Krankenkasse. Diese bringt die Verbilligung dann bei der monatlichen Prämienrechnung in Abzug. Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung ist der 30. September (Link siehe Online-Schalter unten).
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