https://www.arth.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=4513
15.10.2024 08:29:31
Adresse: | Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth |
Telefon: | 041 859 02 37 |
E-Mail: | tanja.krummenacher@arth.ch |
Öffnungszeiten: | Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr |
Einbürgerungsvoraussetzungen
Es wird unterschieden zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung. In einem ersten Schritt muss die gesuchstellende Person entscheiden, welche Einbürgerungsart für sie in Frage kommt:
a) Ehe mit einem Schweizer Bürger: Erleichterte Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare beim Staatssekretariat für Migration: ch@sem.admin.ch
b) Personen der dritten Ausländergeneration: Erleichterte Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare beim Staatssekretariat für Migration: ch@sem.admin.ch
c) Alle übrigen Personen: Ordentliche Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare nach vorgängiger Vereinbarung eines Termins beim Sekretariat der Einbürgerungsbehörde (Telefonnummer siehe oben)
Sämtliche Bedingungen und Kriterien erfahren Sie im unten stehenden Merkblatt.
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auch unter folgendem Link:
Staatssekretariat für Migration
Links zu den kantonalen Gesetzen (gelten für die ordentliche Einbürgerung):
Personen | ||
Leitung | Funktion | Telefon |
Krummenacher, Tanja | Sachbearbeiterin Kanzlei | 041 859 02 37 |
Name | Funktion | Telefon |
Kälin, Marc-André | Stellvertreter | 041 859 02 38 |
Name | Laden |
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Merkblatt Einbürgerungsverfahren | (pdf, 275.0 kB) |
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