Hier finden Sie sowohl die allgemeinen Öffnungszeiten der verschieden Ämter als auch gesonderte Öffnungszeiten sowie eine Übersicht aller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Für Firmen und Privatpersonen ist die Anfrage kostenpflichtig. Sie ist schriftlich an das Einwohneramt zu richten. Es ist ein Interessensnachweis beizulegen (z.B. Rechnung, Betreibung etc.).
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