Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist in die Schweiz einladen?
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen. Die ausländischen Gäste füllen das Formular aus und übermitteln es Ihnen in die Schweiz.
Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.-- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich beim Einwohneramt vor, welches die Prüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse vornimmt.
Weitere Informationen siehe
Bundesamt für Migration