BeglaubigungenAmtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (Abschriften) werden vom Gemeindeschreiber oder seinen Stellvertretern ausgestellt.
Beglaubigungen nur nach Terminvereinbarung Beglaubigungen werden gegen vorgängige Anmeldung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 041 859 02 37, gemeindekanzlei@arth.ch oder 041 859 02 02 (Telefonzentrale Gemeindeverwaltung) vorgenommen.
Unterschriftsbeglaubigung
Kosten: Fr. 25.00
Beglaubigung von Kopien
Kosten: Fr. 10.00 pro Seite
Im Weiteren können gegen Voranmeldung Beglaubigungen von jeder Gemeindekanzlei bzw. vom Notariat Goldau vorgenommen werden. Eine Beglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.
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