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Todesfälle
Zuständige Abteilung:
Organisation
Zuständiger Bereich:
Einwohneramt
Todesfälle sind unverzüglich zu melden. An Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Arbeitstag.
Ist der Tod in der Gemeinde Arth eingetreten, ist die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein mitzubringen.
Publikationen
Name
Laden
Merkblatt Leitfaden Todesfall
(pdf, 169.7 kB)
Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen
(pdf, 1936.1 kB)
Situationsplan Friedhöfe Gemeinde Arth
(pdf, 1187.1 kB)
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