Haupinhalt
Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (Abschriften) werden vom Gemeindeschreiber oder seinen Stellvertretern ausgestellt.
Beglaubigungen nur nach Terminvereinbarung
Beglaubigungen werden gegen vorgängige Anmeldung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 041 859 02 37, gemeindekanzlei@arth.ch oder 041 859 02 02 (Telefonzentrale Gemeindeverwaltung) vorgenommen.
Unterschriftsbeglaubigung
- Es ist ein persönliches Erscheinen bei der Gemeindekanzlei erforderlich. Bei Geschäften, welche die Unterschrift beider Ehepartner erfordern, müssen beide Ehepartner persönlich zur Beglaubigung erscheinen.
- Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor dem Gemeindeschreiber oder seinen Stellvertretern geleistet werden.
- Mitzubringen ist ein gültiger Ausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis, Führerausweis)
Kosten: Fr. 25.00
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
Kosten: Fr. 10.00 pro Seite
Im Weiteren können gegen Voranmeldung Beglaubigungen von jeder Gemeindekanzlei bzw. vom Notariat Goldau vorgenommen werden. Eine Beglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 859 02 34 | gemeindekanzlei@arth.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Organisation | 041 859 02 34 | gemeindeschreiber@arth.ch |