Haupinhalt
Benützung öffentlicher Grund (Strassen, Plätze)
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen Veranstaltungen, welche Verkehrsbeschränkungen oder Umleitungen erfordern, nicht nur von der Gemeinde sondern auch von der Kantonspolizei gewilligt werden. Die Gesuchsformulare und Merkblätter können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.sz.ch/polizei (Rubrik Download)
Die Anträge sind zu senden an:
Gemeinde Arth
Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit
Postfach
6415 Arth
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Anlasses auch die sogenannten Rettungsachsen (siehe Merkblätter unten). Der Zugang für Feuerwehr und Sanität muss jederzeit gewährleistet sein.
Wenn Sie Speisen und Getränke zum Genuss vor Ort und Stelle entgeltlich abgeben, benötigen Sie eine Anlassbewilligung und allenfalls eine Polizeistundeverlängerung. Die Formulare und Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.arth.ch/anlassbewilligung
Bei einer Veranstaltung mit Lärm/Musik über 93 dB(A)
oder dem Betrieb von Laseranlagen ist die Veranstaltung ebenfalls der Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit zu melden (siehe Link auf Online-Formulare).
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastruktur (Liegenschaften) | 041 859 02 44 | infrastruktur@arth.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit | 041 859 02 44 | infrastruktur@arth.ch |
Name | Download |
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