Adressauskünfte über Privatpersonen
Zuständiger Bereich: Einwohneramt Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Für Firmen und Privatpersonen ist die Anfrage kostenpflichtig. Sie ist schriftlich an das Einwohneramt zu richten. Es ist ein Interessensnachweis beizulegen (z.B. Rechnung, Betreibung etc.).
Preis: 10.00 Fr.
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