Haupinhalt

Die Kurtaxe ist von jedem Gast zu entrichten, der in der Gemeinde Arth ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt zu begründen in Hotels, Ferienzimmern, auf Campingplätzen, bewohnbaren Booten etc. übernachtet.

Zum Einzug und zur Ablieferung der Kurtaxen an die Gemeinde ist verpflichtet, wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt.

Alle Einzelheiten sind dem PDF des Kurtaxen-Reglements der Gemeinde Arth