Haupinhalt
Anmeldung / Zuzug
Wir heissen Sie in der Gemeinde Arth herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Zusätzlich ist der Zuzug zu melden bei: Gemeindewerke Arth (Strom, evtl. Wasser)
Sie können die Anmeldung auch online über eUmzug tätigen. Die Anmeldegebühr ist in diesem Fall per Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card, Twint) zu bezahlen. |
Die Anmeldegebühr beträgt:
CHF 20.00 für erwachsene Personen
CHF 30.00 für Familie und Ehepaare
CHF 50.00/Jahr für Wochenaufenthalter
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Als Schweizer Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Reisepass oder Identitätskarte
- Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG). Bei Familien für alle Mitglieder
- Familienausweis (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
- Miet- oder Kaufvertrag
- bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Zuzug von innerhalb der Schweiz
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Miet- oder Kaufvertrag
- bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
- Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG). Bei Familien für alle Mitglieder.
- Arbeitsvertrag
Optional:
- Abmeldebestätigung
- Geburtsscheine Kinder
- Kopie Eheschein
- Kopie Trennungsurteil
- Kopie Scheidungsurteil
- Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich das ausgefüllte Formular "Gesuch um Kantonswechsel" mit sämtlichen Unterlagen gemäss Merkblatt Kantonswechsel EU/EFTA oder Merkblatt Kantonswechsel Nicht-EU/EFTA mitbringen.
Zuzug aus dem Ausland (EU-Bürger)
- Reisepass
- Miet- oder Kaufvertrag
- bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
- Nachweis Krankenversicherung (spätestens 90 Tage nach Einreise)
- Arbeitsvertrag
- Gesuch Ausländerbewilligung.
Optional:
- Abmeldebestätigung
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
- Kopie Eheschein
- Kopie Trennungsurteil
- Kopie Scheidungsurteil
Zuzug aus dem Ausland (nicht EU-Bürger)
- Reisepass mit Visum D
- Ermächtigung Einreiseerlaubnis
- Miet- oder Kaufvertrag
- bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
- Nachweis Krankenversicherung (spätestens 90 Tage nach Einreise)
Optional:
- Geburtsschein Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
- Kopie Eheschein
- Kopie Trennungsurteil
- Kopie Scheidungsurteil
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 859 02 12 | einwohneramt@arth.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Organisation | 041 859 02 34 | gemeindeschreiber@arth.ch |
Name | Download |
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