Benützung öffentlicher Grund (Strassen, Plätze)
Zuständige Abteilung: Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit Zuständiger Bereich: Infrastruktur (Liegenschaften) Der Gemeinde Arth gehören in den drei Dörfern Arth, Oberarth und Goldau verschiedene Plätze und Strassen, welche für grössere Anlässe zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Chilbi, Fasnacht, Dorffeste, Umzüge etc.). Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen Veranstaltungen, welche Verkehrsbeschränkungen oder Umleitungen erfordern, nicht nur von der Gemeinde sondern auch von der Kantonspolizei gewilligt werden. Die Gesuchsformulare und Merkblätter können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.sz.ch/polizei (Rubrik Download) Die Anträge sind zu senden an: Gemeinde Arth Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit Postfach 6415 Arth Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Anlasses auch die sogenannten Rettungsachsen (siehe Merkblätter unten). Der Zugang für Feuerwehr und Sanität muss jederzeit gewährleistet sein. Wenn Sie Speisen und Getränke zum Genuss vor Ort und Stelle entgeltlich abgeben, benötigen Sie eine Anlassbewilligung und allenfalls eine Polizeistundeverlängerung. Die Formulare und Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.arth.ch/anlassbewilligung Bei einer Veranstaltung mit Lärm/Musik über 93 dB(A) oder dem Betrieb von Laseranlagen ist die Veranstaltung ebenfalls der Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit zu melden (siehe Link auf Online-Formulare). Online-Dienste
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