Die Schall- und Laserverordnung bezweckt den Schutz des Publikums vor schädlichen Schalleinwirkungen bei Veranstaltungen (Art. 1 SLV). Darunter fallen grundsätzlich alle Arten von Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt, unabhängig davon, ob sie in Gebäuden oder im Freien durchgeführt werden. Ebenso ist irrelevant, ob es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung handelt. Laute Veranstaltungen mit einem durchschnittlichen Stundenschallpegel von 93 dB und mehr sind der Gemeinde des Veranstaltungsortes per Meldeformular zu melden.