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Steuererklärung Fristerstreckung

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung und der Beilagen kann auf Gesuch hin erstreckt werden, sofern diese nicht bereits abgelaufen ist. Diese können Sie online unter folgendem Link beantragen. Das Gesuch ist vor Ablauf der Frist zu stellen, andernfalls kann auf das Gesuch gemäss Vollzugsverordnung zum Steuergesetz nicht eingetreten werden. Für die Gewährung von Fristerstreckungen für einzelne natürliche Personen sind die Gemeinden zuständig. Fristerstreckungen welche mehrere Steuererklärungen betreffen, werden von der Kantonalen Steuerverwaltung gewährt.

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Zuständige Instanz: Steueramt
Zuständige Oberinstanz: Finanzen

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