Zustimmung Arbeitnehmer in Raucherraum bei Veranstaltung
Gemäss Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 dürfen Arbeitnehmer nur mit deren ausdrücklichen Zustimmung in Raucherräumen beschäftigt werden. Schwangere Frauen, stillende Mütter oder Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch mit deren ausdrücklichen Zustimmung nicht in Raucherräumen beschäftigt werden.
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