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Meldeformular Veranstaltungen mit Schall ab 93 dB(A)

Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass das Publikum nicht durch elektroakustisch erzeugten oder verstärkten Schall sowie Laserstrahlen gefährdet wird.
Weitere Informationen ersehen Sie aus den "Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen" ab Seite 32.

Aktionen
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Zuständige Instanz: Gastgewerbe
Zuständige Oberinstanz: Organisation

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