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Aushang "Kein Alkoholverkauf an Jugendliche"

Das Gesetz verbietet den Verkauf von Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige sowie Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Im Zweifelsfall ist ein Ausweis zu verlangen.

Der Aushang ist gut sichtbar beim Getränkeausschank/Verkauf oder im Festlokal anzubringen.

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Zuständige Instanz: Gastgewerbe
Zuständige Oberinstanz: Organisation

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