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Betreibungsbegehren

Der elektronische Betreibungsschalter wurde vom Bundesamt für Justiz eingerichtet. Sie können das Betreibungsbegehren online erfassen, ausdrucken, unterschreiben und alsdann dem zuständigen Betreibungsamt zukommen lassen.

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Zuständige Instanz: Betreibungsamt
Zuständige Oberinstanz: Finanzen

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