Haupinhalt

In einem Strafregisterauszug erscheinen Urteile wegen Verbrechen und Vergehen (ob jemand eine Straftat begangen hat).
Der Strafregisterauszug muss vom Betreffenden direkt beim Bundesamt für Justiz in Bern beantragt werden. Es steht ein Online-Verfahren via Internet zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann den Auszug am Postschalter bestellen (Gebühr: Fr. 20.00).
Auf Anweisung des Bundesamtes für Justiz werden keine Gesuchsformulare mehr durch das Einwohneramt ausgehändigt.
Leumundszeugnisse werden im Kanton Schwyz keine mehr ausgestellt.

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