Haupinhalt
Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug muss vom Betreffenden direkt beim Bundesamt für Justiz in Bern beantragt werden. Es steht ein Online-Verfahren via Internet zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann den Auszug am Postschalter bestellen (Gebühr: Fr. 20.00).
Auf Anweisung des Bundesamtes für Justiz werden keine Gesuchsformulare mehr durch das Einwohneramt ausgehändigt.
Leumundszeugnisse werden im Kanton Schwyz keine mehr ausgestellt.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 859 02 12 | einwohneramt@arth.ch |