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Öffentliche Datensammlungen

Die Gemeinden und Bezirke sind gesetzliche verpflichtet, ein Register der Datensammlungen zu führen. Dieses informiert über sämtliche, bei der Gemeinde vorhandenen Datensammlungen mit Personendaten.

Das Register der Datensammlungen ist öffentlich und kann von jeder Person, die es wünscht, eingesehen werden.

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Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei
Zuständige Oberinstanz: Organisation

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